Kein Geld liegen

Kein Geld liegen

lassen!

lassen!

Ausbildung oder Studium kosten Geld. Unterstützung gibt es – aber fast nie automatisch. Hier siehst du, welche Leistung zu welchem Weg gehört und was du vorbereiten solltest.

— Die Geldkarte

Welche Unterstützung gehört zu deinem Weg?

Welche Unterstützung gehört zu deinem Weg?

Die genaue Höhe hängt von deiner persönlichen Situation ab. Prüfe den Anspruch früh und nutze die offiziellen Rechner und Beratungsstellen.

Ausbildung

BAB

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann dich mit einem monatlichen Zuschuss unterstützen, wenn du während einer förderfähigen Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst und dein Geld nicht reicht.

  • Ausbildungsvergütung und Einkommen werden geprüft
  • in der Regel Zuschuss, keine Rückzahlung
  • möglichst vor Ausbildungsbeginn beantragen

Studium / Schule

BAFÖG

BAföG unterstützt Studierende sowie bestimmte Schülerinnen und Schüler, wenn die Ausbildung sonst finanziell nicht möglich wäre. Einkommen, Vermögen und häufig das Einkommen der Eltern spielen eine Rolle.

  • erstes Vollzeitstudium meist grundsätzlich förderfähig
  • Antrag digital möglich
  • frühzeitig nach Zusage beziehungsweise Aufnahme starten

Bis 25 Jahre möglich

Kindergeld

Nach dem 18. Geburtstag kann Kindergeld unter anderem während Schule, Ausbildung, Studium oder einer begrenzten Übergangszeit weitergezahlt werden.

  • Nachweise rechtzeitig an die Familienkasse senden
  • Übergangszeit bis zu vier Kalendermonate möglich
  • bei Ausbildungssuche kann eine Meldung wichtig sein

Wohnen

Wohngeld

Wohngeld kann bei niedrigem Einkommen zu den Wohnkosten helfen. Wer dem Grunde nach BAföG oder BAB erhalten kann, ist häufig ausgeschlossen – Ausnahmen müssen individuell geprüft werden.

  • Anspruch hängt von Haushalt, Einkommen und Miete ab
  • Leistung muss beantragt werden
  • örtliche Wohngeldstelle berät

— Antrag ohne Chaos

Vier Schritte, die fast immer gelten.

  • ANSPRUCH PRÜFEN
    Nutze Rechner und Beratung. Eine grobe Online-Berechnung ersetzt keinen Bescheid.

  • FRIST NOTIEREN
    Viele Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Nicht auf den letzten Nachweis warten.

  • UNTERLAGEN SAMMELN
    Vertrag, Bescheinigungen, Einkommen und Wohnkosten vollständig zusammenstellen.

  • BESCHEID PRÜFEN
    Stimmen Zeitraum, Daten und Berechnung? Bei Unklarheiten nachfragen und Fristen beachten.

Dein Ordner

Diese Unterlagen sind oft gefragt.

Diese Unterlagen sind oft gefragt.

  • 1

    Personalausweis und Kontodaten

  • 2

    Ausbildungs-, Schul- oder Studiennachweis

  • 3

    Mietvertrage und Angaben zu Wohnkosten

  • 4

    Einkommensnachweise von dir und gegebenenfalls deinen Eltern

  • 5

    weitere Nachweise je nach persönlicher Situation

Die genaue Liste steht im jeweiligen Antrag. Reiche Unterlagen lesbar ein und bewahre Kopien auf.

Merksatz

Antrag gestellt ist besser als Antrag geplant.

Antrag gestellt ist besser als Antrag geplant.

Fehlen noch Unterlagen, kann die zuständige Stelle sie häufig nachfordern. Ob ein zunächst unvollständiger Antrag fristwahrend wirkt, hängt von der Leistung und Form ab – nutze deshalb das offizielle Portal oder frage direkt nach.

BAB grob berechnen >

Zahlen und Regeln ändern sich.

Verlasse dich bei Beträgen, Fristen und Voraussetzungen immer auf den aktuellen Bescheid und die verlinkten offiziellen Seiten. Diese Übersicht ist Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.